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Unfall -
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die vereinbarte Rente
wird nur dann fällig, wenn ein Unfall (Unfallbegriff) die Ursache für die
Berufsunfähigkeit ist. Kombinierbar mit einer Kapital-, Renten-, oder
Risikoversicherung. Umstellung auf einen höheren Tarif ohne
Gesundheitsfragen bei bestimmten Ereignissen möglich.
Nürnberger BU Standard
Die Standardvariante
bietet Ihnen eine erweiterte Absicherung. Sie erhalten die vereinbarte
Rente bei Berufsunfähigkeit, unabhängig davon, ob ein Unfall oder eine
Krankheit die Ursache sind. Sie können aber auf eine andere Tätigkeit
verwiesen werden. Bei bestimmten Ereignissen, die versicherte Person
betreffend, können Sie die Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung
erhöhen. Kombinierbar mit einer Kapital-, Renten-, oder
Risikoversicherung.
Nürnberger BU Comfort
Leistungen wie Nürnberger
BU Standard, aber die Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit ist
ausgeschlossen. Bei bestimmten Ereignissen, die versicherte Person
betreffend, können Sie die Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung
erhöhen. Kombinierbar mit einer Kapital-, Renten-, oder
Risikoversicherung.
Nürnberger SchnellHilfe
Zusatzversicherung
Nehmen Sie sich Zeit
gesund zu werden. Die SchnellHilfe wird als Ergänzung zur
Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen und Sie müssen keine
zusätzlichen Gesundheitsfragen beantworten.
Gesundheits-Leistung in Höhe von 12 Monatsrenten der
vereinbarten BU-Rente bei schweren Krankheiten (Krebs, Gutartiger (Beninger)
Hirntumor, Herzinfarkt, Bypass-OP der Koronararterien, Schlaganfall und
Nierenversagen. Der Vertrag läuft beitragsfrei weiter. Unabhängig, ob
Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Leistungsprüfung zur Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeitsprüfung erst nach 12 Monaten Rentenbezug.
Die SchnellHilfe Rente
sichert zusätzlich die 3 Grundfähigkeiten Gehen, Hören und Sehen sowie
Bypass-Operationen der Koronararterien ab.
Mit der Leistung aus der SchnellHilfe können Sie z.B. Behandlungen
bezahlen, die über den Leistungskatalog der Krankenversicherung
hinausgehen oder Umbauten in Haus, Wohnung oder Auto finanzieren. Sie
wird 30 Tage nach Diagnose fällig, sofern die schwere Krankheit nicht
innerhalb der Frist zum Ableben geführt hat.
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